Entgeltumwandlung

Die Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung verspricht auf den ersten Blick Steuerersparnis und geringere Sozialversicherungskosten. Doch ist dieses Thema viel zu komplex und kann nicht pauschal beantwortet werden. Eine unabhängige Honorarberatung kann hier sehr hilfreich sein.

Die Entgeltumwandlung und ihre Funktionsweise

Bei der Entgeltumwandlung geht es um einen privaten Rentenversicherungsvertrag, der durch Einzahlungen aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers bedient wird. Für Vertreter der Versicherungsbranche ist diese Vorsorgevariante vor allem durch die Einsparungen bei Steuern und Sozialabgaben konkurrenzlos günstig. Ganz besonders preiswert wird die Entgeltumwandlung, wenn sich der Arbeitgeber an den monatlichen Beiträgen beteiligt. Doch will der Staat in der Regel gewährte Vergünstigungen an anderer Stelle durch Mehrbelastungen ausgleichen. Deswegen sollte die Entgeltumwandlung im Detail überprüft und kompetente Beratung dabei mit einbezogen werden. Das Prinzip sieht im ersten Moment einfach verständlich und nachvollziehbar aus, anstatt die private Rentenversicherung aus dem bereits versteuertem Nettoeinkommen zu bezahlen, werden die Beiträge aus dem Bruttogehalt beglichen. Da der Gesetzgeber festgelegt hat, dass bei dieser Vorgehensweise keine Abgaben und Steuern fällig werden, sind die Vorteile offensichtlich. Darüber hinaus könnten die Beiträge ganz oder teilweise vom Arbeitgeber übernommen werden, da dieser ebenfalls an der Reduzierung von Steuer- und Abgabenbelastungen interessiert ist. Deswegen scheint die Entgeltumwandlung eine für alle befriedigende Lösung zur Betriebsrente zu sein.

Renditechancen und weitere Fragen

Die Rendite bei privaten Altersvorsorgeverträgen basiert einerseits auf dem Garantiezins und andererseits auf den Überschussbeteiligungen. Der Garantiezins bei neueren Verträgen hat sich im Vergleich zu den 90er Jahren auf weniger als die Hälfte reduziert, er ist von ehemals vier Prozent auf aktuelle 1,75 Prozent gefallen, deckt also nicht einmal die Inflationsverluste. Bei den Überschüssen sieht es ähnlich aus, die Versicherer erwirtschaften aufgrund niedriger Anlagezinsen immer weniger Überschüsse und ziehen meist etwa 20 Prozent für Provisionen und sonstige Kosten ab. Doch stellen sich neben der Rendite weitere Fragen in der Ansparphase, die wegen ihrer Komplexität nicht pauschal, sondern nur individuell und im Rahmen einer Honorarberatung beantwortet werden können. Das gilt auch für die Auszahlungsphase, denn nun werden die Steuern und Sozialabgaben fällig, die der Staat zu Beginn so großzügig erlassen hatte. Und ein weiteres Problem kommt in dieser Phase der Entgeltumwandlung zum Tragen, die gesetzliche Rente reduziert sich entsprechend der weniger bezahlten Sozialversicherungsbeiträge.