Hundehalterhaftpflicht-Versicherung

Auch bei der besten Erziehung oder noch so friedfertigem Charakter eines Hundes kann man nicht verhindern, dass das Tier einen Schaden bei einer anderen Person oder Gegenständen verursacht. Auch die höchste Vorsicht des Hundehalters kann einen Schaden nicht immer verhindern. Der Halter trägt die Verantwortung und muss für sein Tier auch ohne eigenes Verschulden haften. Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung sichert dieses Risiko ab.

Warum benötigt man eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung ?

Für Schäden, die ein Hund verursacht, muss der Halter haften. Das Gesetz besagt, dass auch wenn ihm im Schadensfall kein eigenes Verschulden nachzuweisen ist, schon die Haltung eines Tieres eine Gefahr darstellt. Diesen Konstellation nennt man Gefährdungshaftung. Der Halter haftet deshalb in unbegrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sein Tier verursacht.

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Hundehaftplicht als Pflichtversicherung

Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für den Hund ist in manchen Bundesländern, z. B. in Hamburg und Berlin, gesetzlich vorgeschrieben. Kampfhunde müssen immer versichert werden.

Was leistet eine Hundehaftpflicht-Versicherung ?

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung prüft den Schadensfall in Hinsicht auf die Höhe der Schadenersatzpflicht, ob die Schadenersatzpflicht überhaupt berechtig ist und wehrt unberechtigte Ansprüche auch gerichtlich ab. Es können Schadenshöhen bis 12 Mio. Euro abgesichert werden. Mietschäden an Immobilien, Schäden bei Sportveranstaltungen und Forderungsausfalldeckung sind bei den meisten Anbietern mitversichert. Auch Schäden die Welpen bis 12 Monate anrichten oder Schäden die entstehen, weil das Tier ohne Leine geführt wurde, sind versicherbar.

Beispiel:

Beißt ein Hund beispielsweise einen anderen in den Arm können Schadenersatzansprüche wie Schmerzensgeld, die Kosten für die medizinische Behandlung und unter Umständen sogar die Kosten für eine psychologische Behandlung oder auch die Erstattung des Verdienstausfalls  auf den Hundebesitzer zukommen. Verursacht der Hund einen Schaden, durch den der Geschädigte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, kommt leicht eine Schadenssumme von 3.000.000,00 Euro zusammen.

Wann ist eine Hundehaftpflicht-Versicherung nicht geeignet ?

Eine Hundehaftpflicht ist nicht geeignet für Halter von Tieren zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken. Das Halten dieser Tiere muss über die Betriebs-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.

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Auch bei der Hundehaftplicht gibt es, wie bei anderen Versicherungen, viele Anbieter. Ein Hundehaftpflicht Preisvergleich informiert über die Kosten und Leistungen einer solchen Versicherung.