Riester-Rente

Riester-Rente

Bei der Riester-Rente werden alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung Empfänger von Kranken- oder Arbeitslosengeld,Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Zeitsoldaten, Landwirte und Künstler in der Künstlersozialkasse gefördert.

Die Förderung erfolgt über Zulagen (Grund- und Kinderzulage) z.T. auch mit Steuervorteilen.

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In der der Beitragsphase gelten folgende Steuerregeln:

Der maximaler Abzugsbetrag 2004/05 beträgt 1050 €.

Der maximaler Abzugsbetrag erhöht sich bis 2008 auf 2100 €. Ist der Sonderausgabenabzug höher als die Zulagen, zieht das Finanzamt die eingezahlten Beiträge plus Zulagen als Sonderausgaben ab und kürzt die Steuerersparnis um die Zulage.

In der Rentenphase sind Renten und Kapitalleistungen voll steuerpflichtig.

Hinterbliebenenversorgung:

Der Übertrag des angesparten Kapitals und der Zulagen auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners ist möglich. Es ist auch eine Auszahlung des Restkapitals als Hinterbliebenen-Rente möglich, wenn Ehepartner nicht dauernd getrennt gelebt haben und der Hinterbliebene Erbe ist.Kinder können nur über einen Zusatzvertrag abgesichert werden, der aber die Altersrente mindert.

Kapitalauszahlung

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Unter bestimmten Bedingungen können max. 50.000 € für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie entnommen werden.
Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 % des Kapitals zur freien Verfügung entnommen werden.