Krankenversicherungen für Beamte

Welche Krankenversicherung macht Sinn für Beamte?

Krankenversicherungen für Beamte und Beamtenanwärter

Aufgrund besonderer gesetzlicher Regelungen sind Beamte sowie Beamtenanwärter von der deutschen Sozialversicherungspflicht befreit, wodurch an diese Stelle die Fürsorgepflicht durch den Dienstherren tritt. Jene Fürsorgepflicht leitet sich aus dem Alimentationsprinzip ab, die einen wesentlichen Bestandteil des deutschen Berufsbeamtentums ausmacht. Dies gilt vor allem im Zusammenhang mit den Krankheitskosten, die zum einen durch einen längeren Verdienstausfall, zum anderen aber auch durch konkrete Arzt-, Behandlungs- und Medikamentenkosten entstehen. Der Dienstherr Bundesrepublik Deutschland bietet hierfür allen Beamten und Beamtenanwärtern die sogenannte Beihilfe, die innerhalb der nun folgenden Abschnitte einmal näher erklärt werden soll.

Macht für Beamten und Beamtenanwärter eine freiwillige, gesetzliche Krankenversicherung Sinn?

Grundsätzliche haben Beamte im Rahmen der Befreiung von der Versicherungspflicht die Wahl zwischen einer freiwilligen, gesetzlichen Krankenversicherung sowie einer privaten Krankenversicherung. Die für reguläre Arbeitnehmer geltenden

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Krankenversicherung

Krankenversicherung für Beamte

Versicherungspflichtgrenzen sind hierbei irrelevant. Im Falle einer freiwilligen GKV (gesetzliche Krankenversicherung) sind Beamte mit Freiberuflern oder Selbstständigen gleichgestellt und müssen 100 Prozent der Beiträge aus eigener Tasche zahlen, da der Arbeitgeberzuschuss entfällt und hier kein Beihilfeanspruch gilt. Wird sich jedoch für eine PKV für Beamte (private Krankenversicherung) entschieden, so übernimmt die gesetzliche Beihilfe einen Großteil der daraus resultierenden, privaten Krankenversicherungsbeiträge. Unter bestimmten Umständen schließt dies sogar Familienangehörige mit ein.

Für Beamte ist es in der Regel fast immer günstiger, sich privat krankenversichern zu lassen, da der Gesetzgeber hier für einen Großteil der entstehenden Kosten aufkommt. Sinn macht eine GKV für Beamte gegebenenfalls nur, wenn ein niedriges Beamteneinkommen der Fall ist und in Verbindung mit einer GKV alle potenziellen Vorzüge einer Familienversicherung voll ausgeschöpft werden sollen.

PKV für Beamte und was bei der Auswahl der Tarife zu beachten ist

Maßgeblich bei der Tarifauswahl einer PKV für Beamte sind das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand des zu Versichernden. Denn aufgrund des sogenannten Äquivalenzprinzips besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der vereinbarten Leistung im Krankheitsfall und der zu zahlenden Beitragshöhe. Entscheidet sich der potenzielle Versicherte gleich zu Beginn des Beamtenverhältnisses für eine PKV, werden in der Regel keine Anträge abgelehnt, beziehungsweise ist mit geringen Beiträgen zu rechnen. Problematisch werden Anträge zur PKV jedoch mit fortschreitender Amtszeit. Zu achten ist in jedem Fall auf eine beihilfekonforme PKV für Beamte, da diese in vollem Umfang beihilferechtliche Regelungen in Bezug auf medizinische Kosten abdeckt.

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Der Basistarif der PKV ist hier der günstigste Tarif, den die etwaigen Versicherer vorsehen. Er ist vergleichbar mit dem Versicherungsschutz der GKV, jedoch sind die Beiträge hier besonders niedrig – gleiches gilt aber auch für das Leistungsniveau. Bei diesem Tarif werden zum Beispiel viele Zahnersatzleistungen oder stationäre Krankenhausaufenthalte nicht übernommen.

Beim Premium- und Komforttarif für Beamte hingegen werden auch Leistungen abgedeckt, die über das normale Maß einer GKV hinausgehen – zum Beispiel Sehhilfen, Zahnersatzbehandlungen, Palliativleistungen sowie alternative Behandlungen durch Heilpraktiker. Die oftmals modular aufgebauten PKV-Premiumtarife bieten zudem noch weitere, hinzu buchbare Zusatzleistungen. Beamte können sich dann häufig den individuell gewünschten Versicherungsrahmen selbst zusammenstellen – dafür müssen vor allem Beamte ohne Kinder oder mit nur einem Kind jedoch tiefer in die Tasche greifen, da die gesetzliche Beihilfe hier nur 50 Prozent der Kosten übernimmt – bei Beamten mit zwei Kindern oder bei Pensionären hingegen 70 Prozent.