Riester Rente

Riester Rente

Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland.Daher gehört sie zur sogenannten 3. Säule bzw. 2. Schicht der Altersvorsorge. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt worden und in den §§ 10a, 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt.

Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert wurde.

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Nachfolgend stelle ich Ihnen in meinem Riester Rente-Vergleich einige interessante Angebote für eine Altersvorsorge als Riester Rente vor:

Riester Rente Vergleich

(powered by TARIFCHECK24 GmbH)


Die Betriebliche Riester-Rente weist folgende Merkmale auf:

  • sie wird aus dem (monatlichen) Bruttoentgeld bezahlt (somit auch vor Anfall von Sozialversicherungsbeiträgen),
    dies mindert ggf. den gesetzlichen Rentenanspruch,
  • in der Ansparphase „kostet“ sie den Arbeitnehmer nur etwa die Hälfte
  • in der Auszahlphase werden Krankenkassenbeiträge auf die Rente entrichtet,
  • sie steht nur dem offen der selbst arbeitet, wohingegen ein mittelbar Zulagenberechtigter
    Ehepartner vertraglich privat einzudecken ist,
    wird ggf. vom Arbeitgeber bezuschusst
  • wird ebenfalls mit dem (ggf. niedrigeren) vollen Alterssteuersatz veranlagt

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Riester-Rente


Nachteile der Riester-Rente

  • Volle Versteuerung der Rentenzahlung;
  • Rentenzahlung frühestens ab Alter 60 Jahre möglich
  • Förderung muss jährlich beantragt werden (NEU Dauerantrag möglich, jährlicher Antrag auf
    Sonderausgabenabzug mit der Einkommenssteuererklärung an das Finanzamt)
  • keine Beleihung (Ausnahme: eigengenutzter Wohnraum);
    wenig Produktauswahl, kaum Berufsunfähigkeitsschutz und kaum Todesfallschutz
    möglich
  • Bei Kündigung des Vertrages während der Vertragslaufzeit (Ansparzeit) volle
    Rückzahlung der Förderungen (Zulagen + Steuervorteil) ab Vertragsbeginn!. D.h. wenn
    mal ein finanzieller Notfall eintritt, hat man zusätzlich Steuernachzahlungen.
  • Bei Tod vor Rentenbeginn (Ansparzeit) ist eine Vererbung nur auf den Ehepartner
    möglich, ansonsten Rückzahlung der Förderbeträge ab Vertragsbeginn.
    Lebenspartnerschaften (eheähnliche Gemeinschaften) bleiben problematisch
  • Ungleichbehandlung von nicht ehelichen
    Partnerschaften zu Verheirateten bei der Riester-Förderung. Bisher ist ein
    Hinterbliebenen-Schutz im geförderten Vorsorgevertrag nur für im Haushalt
    lebende Kinder und Ehepartner möglich. Die im Volksmund als
    Lebensabschnitt-Gefährten benannten Partner gehen leer aus.
  • Bei Tod während der Rentenzahlung endet der Vertrag, Vererbung ist nur auf den
    Ehepartner möglich
  • Die Riester-Rente kann wegen der nachgelagerten Besteuerung nur in Deutschland
    in Empfang genommen werden. Wenn man im Alter im Ausland lebt, ist die
    Auszahlung dort hin nicht problemlos möglich.
  • Extrem hoher Verwaltungsaufwand und Garantien schmälern die Rendite;Es besteht nur ein gesetzlicher
    Anspruch auf die eingezahlten
    Altersvorsorgebeiträge.

 

Vorteile der Riester-Rente

  • Staatliche Förderung (speziell für kleinere Einkommen und Familien mit vielen
    Kindern)
  • Verteilung der Kosten und Informationspflicht darüber
  • Keine Anrechnung des Versorgungskapitals auf Arbeitslosen- und Sozialhilfe
  • Kapitalerhaltungsgarantie (zu Beginn der Rentenzahlung müssen mindestens die
    eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen
  • Wechsel des Anbieters möglich (Wechselgebühr wird erhoben).
  • Der wichtigste Vorteil für Personen, die nicht förderberechtigt sind, wie z. B.
    Selbstständige :Wenn ein Ehepartner zulagenberechtigt ist, hat auch der andere
    Partner Anspruch auf Zulage, selbst wenn er nicht zu den berechtigten Personen
    gehört! Wichtig: Es sollte wegen der eingeschränkten Vererbbarkeit ein Produkt
    gewählt werden, das eine Rentengarantie bis Alter 85 enthält!

Zulagenberechtigter Personenkreis

Unmittelbar zulageberechtigt ist grundsätzlich jede Person, die in der Bundesrepublik Deutschland im Antragsjahr zumindest zeitweise unbeschränkt steuerpflichtig ist (d. h. ständigen Wohnsitz oder gewöhnlich Aufenthalt im Inland hat § 1 Abs. 1 bis 3 EStG) und zu einer der folgenden Gruppen gehört:

Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Zu den Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung gehören insbesondere:

    • Arbeitnehmer in einem Versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bei einem privaten, öffentlichen oder kirchlichen Arbeitgeber,
    • Selbständige (z. B. Lehrer und Erzieher, Hebammen, Künstler, Handwerker und Hausgewerbetreibende sowie Selbständige mit einem Auftraggeber) bei Vorliegen von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung,
    • Kindererziehende für die ersten 36 Kalendermonate nach dem Monat der Geburt (sog. Kindererziehungszeiten),
    • Personen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen (sog. Pflegepersonen),
    • Wehr- und Zivildienstleistende,
    • Entgeltersatzleistungsbezieher (z. B. Bezieher von Kranken- oder Arbeitslosengeld),
    • Vorruhestandsgeldbezieher,
    • geringfügig beschäftigte Personen, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben,
    • Hausfrauen unter bestimmten Voraussetzungen
    • Zu den unmittelbar Zulageberechtigten gehören auch:
    • Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
    • Arbeitslose, die bei einem inländischen Arbeitsamt als Arbeitsuchende gemeldet sind und wegen des zu berücksichtigenden Vermögens oder Einkommens keine Entgeltersatzleistung erhalten,
    • Beamte, Richter und Berufssoldaten
    • Sonstige Beschäftigte, die wegen gewährleisteter Versorgungsanwartschaften den Beamten gleichgestellt sind und damit in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei sind,
    • Minister, Senatoren und Parlamentarische Staatssekretäre,
    • beurlaubte Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit für die Zeit einer Beschäftigung wenn sich der Anspruch auf Versorgung während der Beurlaubung auf diese Beschäftigung erstreckt,
    • Pflichtversicherte einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung, soweit die Pflichtmitgliedschaft der deutschen Rentenversicherungspflicht vergleichbar ist.

Staatlichen Zulagen für die Riester Rente

Die Riester-Zulagen in 2013 setzen sich aus Grund- und Kinderzulage zusammen und werden jährlich gezahlt.

  • Grundzulage: 154 EUR
  • Kinderzulage: 185 EUR (vor 2008 geboren)
  • Kinderzulage: 300 EUR (nach 2008 geboren)
  • Für einen Anspruch auf Kinderzulage muss im Kalenderjahr mindestens einen Monat Kindergeld bezogen worden sein.Für Personen unter 25 Jahren gibt es noch zusätzlich im Jahr des Vertragsabschlusses einen Berufseinsteigerbonus von 200 EUR, zusätzlich zu den regulären Zulagen.

Riester 2016 – Mindesteigenbeitrag

Als unmittelbar Zulageberechtigter müssen Beiträge in den zertifizierten privaten Altersvorsorgevertrag oder in eine geförderte betriebliche Altersversorgung einzahlt werden. Damit die Zulage in maximaler Höhe (154 Euro als Grundzulage und für Kinder 185 Euro bei Geburten vor 2008 und 300 Euro bei Geburten ab 2008) gezahlt wird, muss man für jedes Jahr einen Beitrag in gesetzlich festgelegter Mindesthöhe einzahlen (Mindesteigenbeitrag).

Der Mindesteigenbeitrag errechnet sich aus 4 Prozent der maßgeblichen Vorjahreseinnahmen abzüglich der Zulage. Der Mindesteigenbeitrag ist nach oben auf 2.100 Euro (Eigenbeitrag und Zulage) begrenzt.


Riester – Steuerförderung

Die geleisteten Beiträge können als Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ergibt sich ein Steuervorteil über die bereits erhaltenen Zulagen hinaus, wird dieser zusätzlich vom Finanzamt erstattet. Der Sonderausgabenabzug ist beschränkt auf 2.100 EUR pro Jahr (Eigenbeiträge plus Zulagen).


Riester – Produkte

Es sind die folgenden Produktarten zugelassen:

  • Rentenversicherung
  • Fondssparplan
  • Banksparplan
  • Darlehen (Eigenheimrente)
  • Bausparvertrag (Eigenheimrente)
  • Anbieter von Produkten sind Versicherungsgesellschaften, Fondsgesellschaften, Banken und Bausparkassen.

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