Zinsen

Zinsberechnung

Als Zinsberechnung bezeichnet man im Allgemeinen das Verfahren zur Ermittlung von Zinsen für geliehene oder verliehene Geldbeträge bezogen auf einen bestimmten Zeitraum.

Hinsichtlich des zu verzinsenden Geldbetrages unterscheidet man zwischen der einfachen Zinsberechnung und der Zinseszinsrechnung.

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1. Einfache Zinsberechnung

Bei diesem Verfahren werden nicht ausgezahlte Zinsen nicht dem zu verzinsenden Geldbetrag hinzugerechnet und bei der nächsten Berechnung mit zu Grunde gelegt, sondern es wird stets vom Ausgangsbetrag (verzinsender Geldbetrag) ausgegangen.

Die Formel für die einfache Zinsberechnung lautet: K * P * T / 360 * 100;

wobei K=Kapital, P= Zinsatz und T=Anlagedauer in Tagen ist.


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2. Zinseszinsrechnung

Die nicht ausgezahlten Zinsen werden dem zu verzinsenden Geldbetrag hinzuaddiert und bei der
weiteren Zinsberechnung mit zu Grunde gelegt. Die Zinsen werden also wieder mit verzinst. Dieses Zinsberechnungsverfahren ist in der Praxis die übliche Vorgehensweise.

Die Formel für Zinsenszinsberechnung lautet:

Kn = K0 * ((p / 100) + 1)n

  • Kn : Endkapital inkl. Zinsen nach n Jahren
  • K0 : angelegtes Anfangskapital
  • p : Zinssatz in Prozent
  • n : Anzahl der Jahre

1. Jährliche Zinsberechnung (einmalige Verzinsung)

Die Berechnung der Zinsen erfolgt einmal im Jahr auf den Grundbetrag üblicherweise am Jahresende (31.12.).

2. Unterjähriger Zinsberechnung (mehrmalige Verzinsung)

Die Zinsberechnung erfolgt an bestimmten vorher festgesetzten Zeitpunkten (z.B. monatlich, quartalsweise, halbjährlich) innerhalb eines Kalenderjahres.

Bei der Zinsberechnung werden also Faktoren wie …

  • Anlagebetrag
  • Zinssatz
  • Anlagezeitraum

zu Grunde gelegt.


Zins

Mit dem Begriff „Zins“ definiert man das Entgelt, dass der Gläubiger dem Schuldner für die Überlassung von Geld über eine bestimmte Laufzeit hinweg zu zahlen hat.

Die Rahmenbedingungen werden in der Regel in einem rechtlich bindenden Vertrag (z.B. Kreditvertrag) zwischen Schuldner und Gläubiger festgehalten. Die Höhe des Zinses richtet sich dabei normalerweise nach dem auf dem Markt üblichen Zinsen.

Der Zins kann in zwei verschiedenen Arten ausgedrückt werden:

A) Zinssatz in Prozentangabe (die übliche Ausdrucksweise)

Der Zins wird als prozentuale Angabe hinterlegt und immer pro Zeitraum ausgedrückt.

Beispiel:

  • 4 % p.a. -> 4 Prozent pro anno (pro Jahr)
  • 2 % p.M. -> 2 Prozent pro mese (pro Monat)
  • 1 % p.Qu. -> 1 Prozent pro Quartal

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B) Zinsbetrag

Der Zins wird als als konkreter Geldbetrag ausgedrückt. Der Zinsbetrag ergibt sich aus …

  • der Höhe des Kapitals,
  • der Laufzeit und
  • dem vereinbarten Zinssatz.

Sollte der Zins nicht an den Gläubiger ausgezahlt sondern auf den Kapitalbetrag addiert werden,
wird dieser in der nächsten Zinsperiode (Zeitraum zwischen zwei Zinszahlungen) wieder mit verzinst. Diese Form des Zinses nennt man Zinseszins.


Zins, effektiver

Der effektive Zins oder Effektivzins ist das unter Berücksichtigung aller Kosten (z.B. Bearbeitungsgebühren) durch einen Schuldner zu entrichtende Entgelt, die ein Schuldner über eine bestimmte Laufzeit für einen Kredit zu entrichten hat (Nominalzins + alle anfallenden Kosten).

Der Effektivzins hat im Kreditwesen seine größte Bedeutung.

Nach Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) sind die Kreditgesamtkosten als jährlicher
Prozentsatz des Kredites anzugeben und wird somit auch effektiver Jahreszins(satz) genannt. Sind Änderungen des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren (z.B. Bearbeitungsgebühren, Versicherungskosten etc.) vorbehalten (Änderungsvorbehalt), dann wird er auch als anfänglicher effektiver Jahreszins(satz) bezeichnet.

Bei der Berechnung des effektiven Zinses werden all diese preisbestimmenden Faktoren wie

  • Nominalzinsen,
  • Bearbeitungsgebühren,
  • eventuelle versicherungskosten

etc. mit einkalkuliert. Wichtig ist, dass es sich nicht um Schätzgebühren sondern feststehende Preisangaben handelt.
Zudem werden Faktoren wie …

  • die tatsächliche Laufzeit,
  • Tilgungsmodalitäten,
  • die reale Kredithöhe

etc. zu Grunde gelegt.

Der effektive Jahreszinses wird nach folgender Formel bestimmt:

Gesamtkosten (alle Zinsen und Kosten) x
2.400

Effektiver Jahreszins:

________________________________________
Nettokredit x (Laufzeit in Monaten + 1)

Es handelt sich um die sogenannte Uniform-Methode, die auch vom Bundesgerichtshof zu Nachprüfzwecken anerkannt wird. Sie stellt neben anderen Berechnungsmöglichkeiten die umkomplizierteste Methode der Bestimmung des effektiven Jahreszinses dar.

Bei der Variablen „Gesamtkosten“ innerhalb der Formel müssen sämtliche anfallenden Spesen, Gebühren und Zinsen berücksichtigt werden. Sie beeinflussen das Ergebnis enorm und werden Positionen vergessen, ist eine Vergleichsmöglichkeit mit einem Kreditangebot mit gleichem Nominalzins nicht mehr möglich.

Für den Kunden ist der effektive Jahreszins die beste Vergleichsmöglichkeit, da die Kosten für Kredite sehr unterschiedlich sein können. Zwei Kreditangebote mit dem gleichen Nominalzins können im effektiven Jahreszins sehr unterschiedlich sein.

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