Versicherungsantrag

Versicherungsantrag

Unter einem Versicherungsantrag versteht man die Abgabe einer Willenserklärung einer Person gegenüber einem Versicherer zum Abschluss eines Versicherungsvertrages.

Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) erlischt der Antrag, sobald er dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder wenn er nicht diesem gegenüber rechtzeitig angenommen wird. Auch die Regelungen aus dem Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) finden Anwendung.

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In Folge dessen kann man feststellen, dass bereits das Ausfüllen des eigentlichen Versicherungsvertrages gleichzeitig als Antrag des Versicherungsnehmers zu sehen ist, denn dieser kann letztlich aus bestimmten Gründen von der Versicherungsgesellschaft abgelehnt werden.

Das ist vor allem bei Lebensversicherungsanträgen der Fall, denn hier werden im Normalfall Gesundheitsprüfungen durchgeführt, bei denen die Antragsteller oftmals nicht den Kriterien der Versicherungsgesellschaft entsprechen.

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Der Antragsteller eines Versicherungsantrages ist gleichzusetzen mit dem Versicherungsnehmer. Dieser wiederum kann aber abweichen von der versicherten Person, d.h. ein Dritter kann für eine Person einen Versicherungsantrag gegenüber einer Versicherungsgesellschaft stellen.