Bankschulden durch Insolvenz im Ausland abbauen

Bankschulden durch Insolvenz im Ausland abbauen?

Autor: Martin Wolff

Eine Überschuldung kommt oft schneller als geplant und kann letztlich jeden treffen. Viele Millionen Deutsche sind leider hoch überschuldet. Zentrale Gründe sind plötzliche Arbeitslosigkeit durch Verlust des Arbeitsplatzes, das Scheitern eines unternehmerischen Vorhabens, einer Immobilienfinanzierung, plötzlich auftretende Krankheiten und nicht zuletzt Ehescheidungen mit den damit einhergehenden Belastungen. Dies kann jeden in die Schuldenfalle treiben und hat bittere Folgen: Soziale Ausgrenzung, demütigende Vorkommnisse im Geschäftsleben, Pfändungen usw. Niemand kann so etwas unbeschadet überstehen. Und ist man einmal in eine solche Schuldenfalle geraten, fragt sich mancher wie er sich wieder aus eigener Kraft daraus befreien soll.

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Insolvenz in England als beste Lösung bei hohen Schulden

Vor diesem Hintergrund ist vielen – insbesondere Selbständigen, Unternehmern, Ärzten etc. – viel zu wenig bekannt, dass mit einer  Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach England ein drastisch kürzerer Schuldenabbau bewirkt werden kann, auf in der EU völlig legale Art und Weise.   Während ein solches Privatinsolvenzverfahren in Deutschland sechs bis sieben Jahre dauert, kann man auf legale Weise durch die England-Insolvenz die Restschuld-Befreiungsurkunde innerhalb von 12 Monaten nach Anmeldung beim Gericht erhalten und dieses Dokument bei seinen deutschen Gläubigern vorlegen. Damit können diese nicht mehr wegen dieser Schulden vollstrecken.   Die extreme Diskrepanz in den Laufzeiten zu England ist auch der Bundesregierung aufgefallen, sodass man in Erwägung gezogen hat, das Insolvenzrecht zu reformieren und den Betroffenen eine zweite Existenzchance durch eine Verkürzung dieses Verfahrens zu geben. Angedacht sind im günstigsten Fall drei Jahre, jedoch nur, wenn eine für die meisten unerschwinglich hohe Zahlung von 25% der Schuldsumme geleistet werden kann. Dies ist für Kleinschuldner möglicherweise ein Ausweg, jedoch niemals für Schuldner im Bereich von sechsstelligen Schulden oder gar in Millionenhöhe, wie sie sehr häufig anzutreffen sind. Hinzu kommt, dass bei der geplanten Regelung eine Fülle von Verschärfungen im Detail eingeflossen sind. Verschärft wurden insbesondere schuldhafte Vorkommnisse im Bereich des Steuerrechtes inkl. Steuerhinterziehung, die ggf. dazu führen, dass die Schuldenbefreiung versagt wird. Damit wäre das ganze Verfahren geplatzt und der Schuldner steht wieder vor seinem Schuldenberg und hat die einmalige Chance auf Restschuldbefreiung für viele Jahre verloren!

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Insolvenz in England im Vergleich zur Deutschen Insolvenz eindeutig pragmatischer und kürzer

Im Unterschied zu dem deutschen Verfahren ist die Insolvenz in England wesentlich rechtssicherer und klarer gehalten für alle EU-Bürger, speziell für die Deutschen. Um sich hierüber zu informieren, ist das Studium der Internet-Plattform www.England-Insolvenz.com, zu empfehlen. Hier werden der Verfahrensprozess und eine Fülle dafür notwendiger Voraussetzungen von einem in der England-Insolvenz erfahrenen Team dargelegt, das über tägliche Erfahrungen in der englischen Gerichtspraxis verfügt und daher nicht vom grünen Tisch aus arbeitet. Wer demnach die Verlagerung seiner Geschäfts- und Lebenstätigkeiten nach England zumindest für eine ausreichende Zeit plant, muss unter Beratung der Spezialisten dafür sorgen, dass dies gut geplant und rechtssicher durchgeführt wird. Denn eine spätere Annullierung des englischen Verfahrens durch z. B. deutsche Gläubiger wäre der Super Gau. Die Fallstricke sind bei falschem Angehen des Verfahrens zahlreich. Manche Schuldner meinen, dies auf eigene Faust tun zu können, weil es vermeintlich ja so einfach sei und sie Kosten sparen wollen. Dies sei aber erfahrungsgemäß ein verhängnisvoller Weg, sagen die Spezialisten, denn Fehler können-wenn überhaupt- nur mit viel Geld-und Zeiteinsatz nachträglich ausgebügelt werden. Interessenten sind daher gut beraten, sich hierbei in die Hände von Spezialisten zu begeben, die diese Verfahren seit Jahren regelmäßig vor Ort begleiten und alle Feinheiten beherrschen. Wohlgemerkt: Es handelt sich hier nicht um ein illegales Vorgehen, das in der Grauzone liegt, sondern um ein von höchsten EU-Gerichten bestätigtes Verfahren, das in Deutschland bei richtiger Durchführung voll anerkannt wird. Diese „Richtigkeit“ ist allerdings das Entscheidende, und wie man das bei allen Fallstricken pragmatisch macht, sollten Sie sich auf der England-Insolvenz-Plattform durchlesen. Die Anbieter sind von ihrem Verfahren bei richtiger Anwendung so überzeugt, dass sie für die Insolvenz in England sogar eine Geld-zurück-Garantie aussprechen, wenn ihre Ratschläge exakt befolgt werden. Dies sollte alle Schuldner hochgradig interessieren, die in eine Schuldenfalle geraten sind und diese erfolgreich abbauen müssen, ohne teures Lehrgeld zahlen zu wollen.