Die Risikolebensversicherung

Optimale Absicherung für den Todesfall – Die Risikolebensversicherung 

Jeder Mensch besitzt in irgendeiner Form eine Vielzahl von Versicherungen, die im Schadensfall leisten sollen. Manche davon, wie exemplarisch die Krankenversicherung oder die Kfz-Haftpflicht sind Pflicht. Doch längst nicht jede Absicherung ist erforderlich oder gar sinnvoll. Zu den essentiell notwendigen Versicherungen zählt neben einer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Privaten Haftpflicht sicherlich die Risikolebensversicherung. Wie auf amv.de nachzulesen ist, schützt man im Falle des Todes des Partners oder eines anderen Familienmitglieds, das zudem Hauptversorger ist, die Hinterbliebenen vor einer enormen finanziellen Belastung. Durch das fehlende Einkommen entstehen finanzielle Lücken, die in den meisten Fällen nicht mehr zu schließen sind. Auf eine gesetzliche Unterstützung oder andere staatliche Leistungen muss man in diesen Fällen verzichten. Daher ist es nahezu eine Pflicht, eine entsprechende Absicherung für den Todesfall abzuschließen.

Wozu eine Risikolebensversicherung eingesetzt werden kann 

Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Risikolebensversicherung für den Todesfall abzuschließen, muss wissen, dass die Leistungen daraus nur im Todesfall des/der Versicherungsnehmer erfolgen. Als kapitalbildende Absicherung oder zur Altersvorsorge sind derartige Produkte nicht geeignet. Da hier lediglich ein Todesfallschutz gewährt wird, sind die monatlichen Raten bei den meisten Gesellschaften auch sehr niedrig und damit deutlich günstiger, als bei herkömmlichen Kapitallebensversicherungen. Es bestehen unterschiedliche Gründe, eine solche Versicherung abzuschließen, wie exemplarisch

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  • Zur Absicherung von Hinterbliebenen und nahen Angehörigen (insbesondere bei niedrigen Einkommen der Ehe- und Lebenspartner)
  • Optimale Absicherung bei einer Immobilienfinanzierung (im Grunde schon verpflichtend)
  • Absicherung von anderweitigen, größeren Darlehen (Auto, Einrichtung, etc.)
  • Verbundene Risikolebensversicherung (gegenseitige Absicherung der Eheleute/Partner im Todesfall einer der beiden Versicherten
  • Auch als Restschuldversicherung bei allen Krediten einzusetzen

 

Ein weiterer Vorteil einer guten Risikolebensversicherung besteht darin, dass die Beiträge sich dynamisch gestalten lassen. Eine Anpassung, beispielhaft bei einer Gehaltserhöhung oder einem Hauskauf/Hausbau, ist problemlos möglich und wird ohne eine erneute Gesundheitsprüfung akzeptiert. Voraussetzung ist natürlich, dass der Versicherer dieses Angebot auch in seinem Portfolio führt. Durch diese Form der Flexibilität gelingt es, den Versicherungsschutz bedarfsgerecht auszurichten und zu optimieren. Laut risikolebensversicherung-heute.de ist der Versicherungsnehmer respektive der Hinterbliebenen in diesen Fällen hervorragend abgesichert und muss sich keine Sorgen um potentielle finanzielle Lücken im Todesfall machen. In der ohnehin schon schwierigen Zeit durch den Tod eines geliebten Menschen müssen sich nicht auch noch finanzielle Ängste hinzugesellen.

Je früher, desto besser 

Wer sich frühzeitig um eine optimale Absicherung seiner Hinterbliebenen bemüht, sollte rechtzeitig damit beginnen. Je früher man eine entsprechende Risikolebensversicherungspolice abschließt, desto günstiger sind natürlich auch die monatlichen Kosten. Insbesondere für junge Familien, deren Haupteinkommen zumeist durch einen Versorger bestritten wird, ist diese Form des Schutzes wärmstens zu empfehlen. Doch nicht nur mit günstigen Tarifen genießt man einen wesentlichen Vorteil, auch der steuerliche Aspekt sollte Beachtung finden. Die zu leistenden Beiträge zählen zu den so genannten „Vorsorgeaufwendungen“ und können unter dem Punkt „Sonderausgaben“ bei der jährlichen Erklärung steuerlich geltend gemacht werden.

Bei der Angabe der persönlichen Daten versteht es sich von selbst, dass wahrheitsgemäße Aussagen getroffen werden. So sind Raucher verpflichtet, dieses ebenso anzugeben wie Personen, die gesundheitlich belastet sind. Bei einer höheren Versicherungssumme, exemplarisch 100.000 Euro, kann die Gesellschaft ein ärztliches Gutachten zur Feststellung des aktuellen Gesundheitszustandes beantragen. Werden diese Fakten verschwiegen oder wissentlich falsch dargestellt, muss der Versicherer im Todesfall nicht leisten. In diesem Fall liegt ein eindeutiges Fehlverhalten des Kunden und somit ein einseitiger Vertragsbruch vor. 

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Die Wahl des passenden Versicherungsunternehmens 

Kaum ein Laie wird in der Lage sein, sich in dem Dschungel von Versicherungsanbietern und Tarifen zurechtzufinden. Um jedoch eine Versicherungsgesellschaft zu finden, deren Produkte individuell, bedarfsgerecht und nach dem Preis- Leistungsprinzip ausgerichtet sind, empfiehlt es sich, entsprechende Rezensionen und Expertenmeinungen im www einzuholen.