private Rechtsschutzversicherung

Eine private Rechtschutzversicherung sichert juristische Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und  mit privaten Vertragspartner ab. Es empfiehlt sich, eine kombinierte Privat-, Berufs- und Verkehrs Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Wann braucht man den privaten und beruflichen Rechtsschutz?

Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber, Streitigkeiten vor Gericht wegen einer Verkehrsangelegenheit oder wegen privaten Kaufverträgen kommen sehr häufig vor. Jedoch hat man ohne Hilfe eines Rechtsanwaltes kaum Chancen sein Recht vor Gericht durchzusetzen. Recht haben alleine genügt nicht. Doch die Hilfe eines Anwalts kostet natürlich Geld. Eine private Rechtsschutzversicherung trägt diese Kosten.

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Arbeits-Rechtsschutz

Die Arbeits-Rechtsschutzversicherung tritt zum Beispiel dann ein, wenn der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis kündigt oder den Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitsplatz versetzt oder ihn ungerecht beurteilt und ein schlechtes Zeugnis ausstellt.

Verkehrsrecht

Der Verkehrsrechtsschutz sichert Streitigkeiten um die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall oder um die Höhe des Schadens ab. Auch Ordnungswidrigkeiten wie zu schnelles Fahren, das Überfahren einer roten Ampel oder die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes werden von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung abgesichert.

Kein Rechtsschutz bieten Versicherungen bei Fahren ohne Fahrerlaubnis, ohne Zulassung des Fahrzeugs und bei Ordnungswidrigkeiten- oder Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Bei solchen gerichtlichen Auseinandersetzungen werden z.B. Streitigkeiten wegen Kaufverträgen, Instandsetzungverträgen, Versicherungsverträgen oder einer mangelhaften Urlaubsreise abgesichert.

Zudem können auch Auseinandersetzungen aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden durch eine private Rechtsschutzversicherung abgesichert werden.

Welche Kosten werden bei einer privaten Rechtsschutzversicherung erstattet ?

Die Deckungssumme bei einer solchen Versicherung beträgt im allgemeinen bis zu 1 Million Euro. Zu den Kosten, die erstattet werden gehören im allgemeinen die gesetzlichen Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugenauslagen, gerichtliche Sachverständigengebühren, Sachverständigenkosten in Verkehrsstrafsachen, Sachverständigenkosten in Kfz-Vertragsstreitigkeiten, Gebühren bei den Verwaltungsbehörden, Kosten der Gegenseite und Reisekosten bei angeordnetem Erscheinen vor einem ausländischen Gericht.

Manche Versicherungen übernehmen zudem notwendige Strafkautionen in Höhe von 100.000 EUR als Darlehen.

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Es lohnt sich also, über eine private Rechtsschutzversicherung nachzudenken, da jeder einmal in eine der genannten juristischen Auseinandersetzungen geraten kann. Ohne einen Rechtsanwalt ist es sehr schwierig, sein Recht vor Gericht durchzusetzen. Da es aber sehr viele Anbieter für Rechtsschutzversicherungen gibt, sollte man vor dem Abschluss ein Versicherungsvergleich Rechtsschutzversicherung durchführen.